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   OLG Düsseldorf, 07.06.2002 - 19 Sa 32/02   

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https://dejure.org/2002,15986
OLG Düsseldorf, 07.06.2002 - 19 Sa 32/02 (https://dejure.org/2002,15986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2002 - 19 Sa 32/02 (https://dejure.org/2002,15986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2002 - 19 Sa 32/02 (https://dejure.org/2002,15986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei bindender Verweisung

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1209
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 AR 36/05

    Vorlage an den BGH: Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung bei

    Aus Gründen der Prozessökonomie sollen Zuständigkeitsstreitigkeiten zeitlich beschränkt werden, so dass nach einer (bindenden) Verweisung eine weitere Störung des Verfahrens durch spätere Zuständigkeitsänderungen nicht mehr in Betracht kommen soll (vgl. Vollkommer, Zeitliche Grenzen der Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossenschaft, MDR 1987, 804, 805; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, Band 1, § 36 ZPO Rn. 28; BayObLGZ 1992, 89; OLG Düsseldorf, MDR 2002, 1209).

    Mit den Verweisungsanträgen hat sich der Antragsteller für die - unterschiedlichen - allgemeinen Gerichtsstände der Antragsgegner beim Landgericht X und beim Landgericht Y entschieden .Die vom Antragsteller getroffene Wahl ist unwiderruflich und bindend und steht einem nachträglichen Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung entgegen (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 35 ZPO Rn. 2; vgl. zu diesem Gerichtspunkt bei Verweisungsbeschlüssen Vollkommer, MDR 1987, 804, 805; OLG Düsseldorf, MDR 2002, 1209, 1210).

  • OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07

    Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit eines Gerichts bei Vorliegen einer

    Die Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist nach ganz überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, nicht mehr nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich, wenn gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bindende Verweisungen ergangen sind (BGH NJW 2006, 699 f.; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 f.; BayObLG MDR 1992, 803).
  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 4 SmA 36/05

    Zivilprozess: Gerichtsstandsbestimmung nach Entscheidung in der Hauptsache

    Der Sinn der Gerichtsstandsbestimmung und der damit verbundene Eingriff in die Bestimmung des gesetzlichen Richters werden unterlaufen, wenn die klagende Partei letztlich durch ihre Verzögerung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes und die dann geschaffene Prozesssituation dem bestimmenden Gericht mangels Wahlmöglichkeit faktisch vorgibt, welches Gericht zu bestimmen ist (BayObLGZ 92, 90 = MDR 1992, 803 und OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 für den Fall, dass gegen einen Beklagten bereits ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen ist, a.A. insoweit allerdings OLG Köln MDR 1987, 851; BayObLGZ 87, 389 soweit bereits in der Hauptsache und nicht nur zur Zuständigkeit - OLG Koblenz v. 07.08.1997 - 4 SmA 8/97 = OLGR 1998, 71 - Beweis erhoben wurde).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    Soweit dagegen die Ansicht vertreten wurde, die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für die Klage gegen Streitgenossen komme nicht mehr in Betracht, wenn nur gegen einige der Streitgenossen ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen sei (BayObLG, Beschluss vom 3. Oktober 2005, 1Z AR 133/04, BB 2005, 2265/2266; in diesem Sinn auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2002, 19 Sa 32/02, MDR 2002, 1209), betraf dies eine Fallkonstellation, in der die Klagepartei - anders als hier - zunächst beantragt hatte, das Verfahren hinsichtlich einzelner Streitgenossen abzutrennen und zu verweisen, und erst nach Erlass des Verweisungsbeschlusses einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gestellt hatte und zudem der Verfahrensstand einer Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entgegenstand.
  • BayObLG, 31.07.2003 - 1Z AR 76/03

    Erfüllungsort bei einem Bauspardarlehen - Rechtsschutzbedürfnis für

    Ob dem Bestimmungsantrag hätte entsprochen werden können, wenn das Amtsgericht München sich auf den Standpunkt gestellt hätte, es käme auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an, zu dem die Beklagten noch in Stuttgart wohnten, kann dahinstehen (vgl. dazu OLG München Rpfleger 1978, 185; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209/1210 einerseits, KG Report 2003, 230/232 andererseits).
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